Der größte Unterschied zwischen den beiden Krankenversicherungen ist es, dass die private Krankenversicherung eine völlig freiwillige Absicherung ist, also keine Pflichtversicherung für bestimmte Personen. Hierbei muss man auch keine gewissen Kriterien erfüllen um Mitglied werden zu können, darum kann es jeder versuchen.
Die private Krankenversicherung hat drei hauptsächliche Gruppen, die sie anspricht:
-
Angestellte und Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen haben, über der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze der GKV, und darum auch von der Pflichtversicherung befreit werden, sich zwischen den zwei Arten der Krankenversicherung frei entscheiden können
-
Selbstständige, Beamte und Freiberufler, die ohne einer vorherigen Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht Mitglied werden können
-
Versicherungsnehmer der GKV, die nicht zufrieden sind, die noch weitere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sich zusätzlich noch absichern wollen
Für diese Gruppen existieren auch spezielle Versicherungsformen: Vollversicherung um alle mögliche Behandlungskosten abzusichern, Teilversicherung um nur bestimmte Kosten abzusichern – denn Beamte zum Beispiel können Beihilfe durch ihren Dienstherren beanspruchen – und Zusatzversicherung neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung richten sich nach den individuellen Krankheitsrisiken, nach dem Geschlecht, Alter, gegenwärtiger Gesundheitszustand, aber auch Vorerkrankungen, Berufsgruppe, Versicherungsform usw. Die PKV ist eine sehr wichtige Absicherung, die vor die erheblichen finanziellen Nachteile der Behandlungen den Versicherungsnehmer beschützen kann.