Möchte man die Lebensversicherung aus finanziellen Gründen kündigen, dann sollte man bei der Gesellschaft abklären, ob es nicht die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung gibt, oder einer Beitragsstundung entsprochen werden kann. Die eingezahlten Summen werden dabei weiter verzinst. Es gibt noch die Möglichkeit, die Beitragszahlung durch erhaltene Überschüsse auszugleichen, oder man kürzt die Versicherungssumme und zahlt dadurch niedrigere Beiträge. Sollte aber die Versicherungsgesellschaft auf keine der Möglichkeiten eingehen können, so bleiben immer noch zwei Optionen offen. Man kann zum einen die Versicherung durch ein so genanntes Policendarlehen beleihen. Spezialisierte Firmen bieten dazu günstige Konditionen an, die für den Versicherungsnehmer wesentlich besser sind als die Versicherungsangebote. Ist auch diese Option nicht der Ausweg, oder man will seine Versicherung unbedingt auflösen, weil man nach effektiveren Möglichkeiten zur Gewinnoptimierung sucht, dann sollte man trotzdem aus den oben genannten Gründen nicht kündigen, sondern auf dem Wirtschaftsmarkt nach Policenkäufer fragen. Diese kaufen die Policen von Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung auf, und der Versicherungsnehmer erhält auf diese Weise mehr Geld als von der Versicherung. Und noch ein Vorteil ergibt sich aus dem Verkauf, der Schutz im Todesfall bleibt erhalten. Der Policenkäufer zahlt die monatlichen Beiträge und erhält nach dem Ende der Versicherung die fällige Summe von der Versicherung. Aber alle diese Punkte sollte man mit verschiedenen institutionellen Aufkäufern absprechen und sich beraten lassen. Als Fazit kann man sagen, es macht eigentlich nur dann Sinn, eine Versicherung zu kündigen, wenn keine anderen Alternativen vorhanden sind, denn sonst ist die Kündigung ein totales Verlustgeschäft.