In Deutschland wird immer noch ein hoher Prozentsatz der
abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt.
Hierdurch haben die Versicherungsnehmer erhebliche finanzielle
Nachteile, da bei Kündigung nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Geschieht dies vor Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss, ist
zudem noch Kapitalertragssteuer zu zahlen. Was also kann ein
Versicherter tun wenn er einen Kapitalbedarf hat. Die günstigere
Lösung ist auf alle Fälle der Verkauf der Lebensversicherung statt
der Kündigung. In den letzten Jahren hat sich auch in Deutschland
ein Markt für den Handel mit bestehenden Lebensversicherungen
etabliert, der in angelsächsischen Ländern schon lange
üblich ist. Der Handel mit Lebensversicherungen ist für
Kapitalgesellschaften offensichtlich ein lohnendes Geschäft.
Die Gesellschaften kaufen die Policen auf und zahlen Beträge an den
Versicherungsnehmer, die über dem Rückkaufswert liegen. Bei einem
Verkauf sollten mehrere Angebote eingeholt werden, da es hier
erhebliche Unterschiede geben kann. Möglich ist es auch die eigene
Lebensversicherung an den Meistbietenden zu versteigern.
Durch den Verkauf bleiben der Vertrag und damit der
Versicherungsschutz bestehen, da der Käufer die Prämien weiter
zahlt. Somit bleibt auch ein Todesfallschutz bestehen und es werden
noch Beträge an die Hinterbliebenen fällig. Da der Vertrag besteht,
sind auch keine Kapitalertragssteuern fällig, auch wenn der
Vertragsschluss noch keine 12 Jahre zurückliegt.
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