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Lebensversicherung verkaufen oder beleihen?
In Deutschland wird immer noch ein hoher Prozentsatz der abgeschlossenen
Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt. Hierdurch haben die
Versicherungsnehmer erhebliche finanzielle Nachteile, da bei Kündigung nur der
Rückkaufswert ausgezahlt wird. Geschieht dies vor Ablauf von 12 Jahren nach
Vertragsschluss, ist zudem noch Kapitalertragssteuer zu zahlen.
Was also kann ein Versicherter tun wenn er einen Kapitalbedarf hat. Die
günstigere Lösung ist auf alle Fälle der Verkauf der Lebensversicherung statt
der Kündigung. In den letzten Jahren hat sich auch in Deutschland ein Markt für
den Handel mit bestehenden Lebensversicherungen etabliert, der in
angelsächsischen Ländern schon lange üblich ist. Der Handel mit
Lebensversicherungen ist für Kapitalgesellschaften offensichtlich ein lohnendes
Geschäft.
Die Gesellschaften kaufen die Policen auf und zahlen Beträge an den
Versicherungsnehmer, die über dem Rückkaufswert liegen. Bei einem Verkauf
sollten mehrere Angebote eingeholt werden, da es hier erhebliche Unterschiede
geben kann. Möglich ist es auch die eigene Lebensversicherung an den
Meistbietenden zu versteigern.
Durch den Verkauf bleiben der Vertrag und damit der Versicherungsschutz
bestehen, da der Käufer die Prämien weiter zahlt. Somit bleibt auch ein
Todesfallschutz bestehen und es werden noch Beträge an die Hinterbliebenen
fällig. Da der Vertrag besteht, sind auch keine Kapitalertragssteuern fällig,
auch wenn der Vertragsschluss noch keine 12 Jahre zurückliegt.
Die Bedingungen zu denen Verträge aufgekauft werden sind unterschiedlich. So
gibt es abweichende Mindesthöhen des Rückkaufswertes ab denen Angebote gemacht
werden. Nicht gekauft werden Direktversicherungen oder frühere
Direktversicherungen. Dies sind solche Lebensversicherungen, die durch
Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wurden.
Der Verkauf der Lebensversicherung ist also die bessere Alternative als die
Kündigung des Vertrages. Es sollten jedoch gute Gründe für die Abgabe der
eigenen Versicherung vorhanden sein. Unabwendbarer Geldbedarf oder Notlagen gibt
es sicherlich. In diesen Fällen ist auch die Beleihung des Vertrages zu erwägen.
Wer seine Lebensversicherung jedoch aufgibt um mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln andere Investments einzugehen, sollte dies gut überlegen. Die Tatsache,
dass Investmentgesellschaften den Kauf von Lebensversicherungen als gutes
Geschäft ansehen, sollte bedacht werden. Das bestehende Investment in die eigene
Versicherung kann also so schlecht nicht sein und sollte nach Möglichkeit
beibehalten werden.
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