Lebensversicherungen galten und gelten als das ideale
Anlageprodukt zur Ergänzung der gesetzlichen Rente, um im Alter den
erreichten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Wenngleich sich auf dem
Versicherungsmarkt heute alles eher auf Werte des Neuen Marktes hin
orientiert, ist zur Absicherung des eigenen Lebens und zur
Hinterbliebenenversorgung die Lebensversicherung nach wie vor ein gefragtes
Produkt. Allerdings stellen sich viele Menschen angesichts der weltweiten
Wirtschafts- und Finanzkrise die Frage, ob sie ihre
Kapital-Lebensversicherung nicht kündigen sollten, um mit dem Guthaben einen
drohenden finanziellen Engpass zu überbrücken.
Bevor man einen solche Schritt aber ernsthaft in Erwägung zieht, sollte man
sich mit den Folgen beschäftigen, die eine Kündigung mit sich zieht.
Es ist nicht nur der Versicherungsschutz, der verloren geht. Auch das
Ersparte, was für viele eine private Vorsorge fürs Alter bedeutete, wird
früher ausgezahlt und vermutlich für andere Dinge verwandt. Zumal der
Betrag, der zur Auszahlung kommt, um einiges niedriger ist, als manche
Menschen vielleicht vermuten. Denn der Auszahlungsbetrag richtet sich nicht
nach den eingezahlten Beiträgen plus Zinsen. Vielmehr wird bei
Vertragsabschluss ein Rückkaufwert festgelegt, dessen Höhe sich an der
Versicherungssumme ebenso bemisst wie zu dem Zeitpunkt, wo die
Lebensversicherung gekündigt wird. So kann als Faustregel gelten: Je länger
die Versicherung bereits bedient wurde, desto höher ist der Rückkaufwert. Im
Umkehrschluss heißt das aber auch, dass der Rückkaufwert einer
Lebensversicherung, die bereits nach wenigen Jahren gekündigt wird, so
niedrig ist, dass eine Lebensversicherung-Kündigung unbedingt unterbleiben
sollte. Denn es gibt Alternativen zu einer Kündigung.
Das Hauptargument für eine Kündigung ist bei den meisten
Versicherungsnehmern die Zahlung einer größeren Geldsumme. Dabei wird nur im
zweiten Moment geschaut, ob sich eine Kündigung lohnt. Eine Alternative wäre
eine Beleihung der Versicherung, das so genannte
Policendarlehen. In dem
Fall lässt sich der Versicherungsnehmer einen bestimmten Geldbetrag aus
seiner Lebensversicherung vorab auszahlen und lässt die Versicherung
ansonsten weiter laufen. Er muss für diese Vorabauszahlung Zinsen zahlen und
zudem die Beiträge weiter entrichten. Der Vorteil dabei ist, dass er seinen
Versicherungsschutz nicht verliert.
Liegt der Grund für die Kündigung eher am klammen Geldbeutel, so kann die
Versicherung ruhen, in dem keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Auch hier
bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wobei sich in diesem Fall wie auch
bei einer Teilauszahlung die Versicherungssumme verringert.