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Kapital-Lebensversicherung als Altersvorsorge
Lebensversicherungen galten und gelten als das ideale Anlageprodukt zur Ergänzung der gesetzlichen Rente, um im Alter den erreichten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Wenngleich sich auf dem Versicherungsmarkt heute alles eher auf Werte des Neuen Marktes hin orientiert, ist zur Absicherung des eigenen Lebens und zur Hinterbliebenenversorgung die Lebensversicherung nach wie vor ein gefragtes Produkt. Allerdings stellen sich viele Menschen angesichts der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise die Frage, ob sie ihre Kapital-Lebensversicherung nicht kündigen sollten, um mit dem Guthaben einen drohenden finanziellen Engpass zu überbrücken.
Bevor man einen solche Schritt aber ernsthaft in Erwägung zieht, sollte man sich mit den Folgen beschäftigen, die eine Kündigung mit sich zieht.
Es ist nicht nur der Versicherungsschutz, der verloren geht. Auch das Ersparte, was für viele eine private Vorsorge fürs Alter bedeutete, wird früher ausgezahlt und vermutlich für andere Dinge verwandt. Zumal der Betrag, der zur Auszahlung kommt, um einiges niedriger ist, als manche Menschen vielleicht vermuten. Denn der Auszahlungsbetrag richtet sich nicht nach den eingezahlten Beiträgen plus Zinsen. Vielmehr wird bei Vertragsabschluss ein Rückkaufwert festgelegt, dessen Höhe sich an der Versicherungssumme ebenso bemisst wie zu dem Zeitpunkt, wo die Lebensversicherung gekündigt wird. So kann als Faustregel gelten: Je länger die Versicherung bereits bedient wurde, desto höher ist der Rückkaufwert. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass der Rückkaufwert einer Lebensversicherung, die bereits nach wenigen Jahren gekündigt wird, so niedrig ist, dass eine Lebensversicherung-Kündigung unbedingt unterbleiben sollte. Denn es gibt Alternativen zu einer Kündigung.
 

Das Hauptargument für eine Kündigung ist bei den meisten Versicherungsnehmern die Zahlung einer größeren Geldsumme. Dabei wird nur im zweiten Moment geschaut, ob sich eine Kündigung lohnt. Eine Alternative wäre eine Beleihung der Versicherung, das so genannte Policendarlehen. In dem Fall lässt sich der Versicherungsnehmer einen bestimmten Geldbetrag aus seiner Lebensversicherung vorab auszahlen und lässt die Versicherung ansonsten weiter laufen. Er muss für diese Vorabauszahlung Zinsen zahlen und zudem die Beiträge weiter entrichten. Der Vorteil dabei ist, dass er seinen Versicherungsschutz nicht verliert.
Liegt der Grund für die Kündigung eher am klammen Geldbeutel, so kann die Versicherung ruhen, in dem keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Auch hier bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wobei sich in diesem Fall wie auch bei einer Teilauszahlung die Versicherungssumme verringert.