Mit einer Kapitalbildenden Lebensversicherung möchte der
Versicherungsnehmer Vermögen, in der Regel für seine freiwillige
Altersvorsorge, aufbauen. Deshalb werden solche Versicherungen fast immer
für einen sehr langen Zeitraum, teilweise bis 30 Jahre und mehr,
abgeschlossen.
Die gute Absicht, Kapital damit zu bilden kann sich in diesem langen
Zeitraum ändern, oder es gibt finanzielle Probleme, wo die Beiträge nicht
mehr zahlbar sind, oder der Inhaber möchte keine Beiträge mehr zahlen.
Es gibt dann drei Möglichkeiten, um keine Beiträge mehr zahlen zu müssen.
Die Kündigung des Vertrages, eine Beitragsfreistellung, oder der Verkauf der
Lebensversicherung.
Die ungünstigste Möglichkeit ist eine Kündigung. Hier ist der Verlust am
größten. Ein Teil der eingezahlten Beiträge und einige Zinsen werden in
diesem Fall ausgezahlt und der Vertrag wird beendet.
Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Lebensversicherung. Er ist
gegenüber der Kündigung die bessere Lösung. In der Regel gibt es in
Abhängigkeit vom Käufer zwischen 1% und 6% mehr Geld. Da der Vertrag weiter
läuft, bleibt im Regelfall auch das Todesfallrisiko für den
Versicherungsnehmer weiter versichert.
Zu beachten ist, dass seit 2009 für den Verkauf von Kapitalbildenden
Lebensversicherungen auch die Abgeltungssteuer greift. Sie wird erhoben für
die Summe der Beiträge, in den Vertragsjahren und den Verkaufserlös.
Nur die Lebensversicherungen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum
Beispiel eine günstige Restlaufzeit und einen guten Rückkaufwert sind für
die Käufer interessant.
Das ausgezahlte Geld gewinnbringend in andere Anlagevarianten einzuzahlen
ist in der Regel nicht sinnvoll, weil es sich um eine Anlage mit sehr hohen
Renditen handeln müsste, um den Verlust des Verkaufes der Lebensversicherung
auszugleichen. Bei zu erwartenden hohen Renditen ist jedoch auch das Risiko
von Verlusten größer.
In der Regel ist es sinnvoller, wenn die Kapitalbildende Lebensversicherung
bis zum Vertragsablauf beitragsfrei gestellt wird. Dann gibt es eine normale
Auszahlung für die bisher Angesparte Summe beim Ablauf des Vertrages.
Die zukünftigen eingesparten Beiträge können dann in eine andere Anlage
eingezahlt werden.
Normalerweise ist ein Verkauf einer Kapitalbildenden Lebensversicherung nur
dann sinnvoll, wenn das Geld dringend benötigt wird.