Die gute Absicht, Kapital damit zu bilden kann sich in diesem langen Zeitraum ändern, oder es gibt finanzielle Probleme, wo die Beiträge nicht mehr zahlbar sind, oder der Inhaber möchte keine
Zu beachten ist, dass seit 2009 für den Verkauf von Kapitalbildenden Lebensversicherungen auch die Abgeltungssteuer greift. Sie wird erhoben für die Summe der Beiträge, in den Vertragsjahren und den Verkaufserlös. Nur die Lebensversicherungen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel eine günstige Restlaufzeit und einen guten Rückkaufwert sind für die Käufer interessant.
Das ausgezahlte Geld gewinnbringend in andere Anlagevarianten einzuzahlen ist in der Regel nicht sinnvoll, weil es sich um eine Anlage mit sehr hohen Renditen handeln müsste, um den Verlust des Verkaufes der Lebensversicherung auszugleichen. Bei zu erwartenden hohen Renditen ist jedoch auch das Risiko von Verlusten größer. In der Regel ist es sinnvoller, wenn die Kapitalbildende Lebensversicherung bis zum Vertragsablauf beitragsfrei gestellt wird. Dann gibt es eine normale Auszahlung für die bisher Angesparte Summe beim Ablauf des Vertrages.
Die zukünftigen eingesparten Beiträge können dann in eine andere Anlage eingezahlt werden.
Normalerweise ist ein Verkauf einer Kapitalbildenden Lebensversicherung nur dann sinnvoll, wenn das Geld dringend benötigt wird.