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Für alle Personen ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung
mit Eintritt in das Berufsleben eine der wichtigsten Versicherung. Jeder 4.
Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Zunehmend
weniger durch gesundheitliche, sondern mehr durch physische Probleme, oder
Dauerstress.
Durch entsprechende Gesetzesänderungen hat sich der Staat 2001 aus dieser
Verantwortung verabschiedet. Personen, die nach 1961 geboren wurden sind
davon voll betroffen. Für Ältere gibt es noch Übergangsregelungen.
Nach dem neuen Gesetz wird maximal noch eine minimale Rente bei
Erwerbslosigkeit gezahlt. Damit muss bei einer Berufsunfähigkeit ohne
zusätzliche Versicherung der Betreffende erst jede andere Arbeit annehmen,
bevor er Rentenansprüche stellen kann. Gezahlt wird sie nur, wenn ein
Facharzt bestätigt, dass der Betreffende täglich weniger als 3 Stunden
arbeitsfähig ist. Bei 3-6 Stunden gibt es nur eine Teilrente.
Für viele Familien kann das ohne Versicherung im Schadensfall der soziale
Abstieg bedeuten.
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente (BU) ohne Verweisrecht, wird
die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der eigentliche Beruf nicht mehr
ausgeführt werden kann.
Egal, ob im Büro oder auf dem Bau, gefährdet sind alle Berufsgruppen.
Der Versicherungsbeitrag ist zwischen den einzelnen Berufsgruppen
unterschiedlich. Er ist von der Gefährdung und der Schwere der Arbeit
abhängig. Die Beiträge sind bei jedem Beruf im Vergleich zum möglichen
Schaden eher gering.
Extra Gruppen sind Handwerker, Selbständige und Beamte.
Die Vertragslaufzeit der BU sollte immer bis zum Anschluss an die
Altersrente erfolgen. Im Schadensfall ist dadurch gesichert, dass die
Zahlungen bis zur Altersrente erfolgen.
Handwerker, die schon länger als 18 Jahre im Beruf tätig sind, müssen vor
dem Abschluss mit ihrer Handwerkskammer klären, ob es eventuell schon eine
andere ausreichende BU Absicherung gibt.
Selbständige wie Handwerker haben ohne BU überhaupt keinen anderen Schutz.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist abhängig von der Tätigkeit, dem
Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen gesundheitlichen
Risiken, der abgeschlossenen Rentenhöhe im Schadensfall und den jeweiligen
Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Die Fragen im Gesundheitsbogen und zu Hobbys sollten ganz gewissenhaft, ev.
mit dem Arzt, ausgefüllt werden. Im Schadensfall suchen hier die Versicherer
oft nach Möglichkeiten zur Zahlungsverweigerung.
Der Versicherungsnehmer kann die BU als eigenständigen Vertrag abschließen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit der Koppelung mit anderen Versicherung,
zum Beispiel einer Kapitalbildenden Lebensversicherung (BUZ).
Beim Abschluss einer BUZ muss der Versicherungsnehmer wissen, dass mit
Ablauf oder Kündigung des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Ein erneuter
Einstieg ist in der Regel teuerer, weil das Eintrittsalter höher ist und es
auch eventuelle gesundheitliche Risiken gibt.
Auch beim Abschluss einer BU können die Beiträge bei gleicher Absicherung
bei der gleichen Person zwischen den Anbietern unterschiedlich sein. Der
vorherige Versicherungsvergleich sollte helfen, den günstigsten Versicherer
zu ermitteln, um mit günstigen Beiträgen eine hohe Absicherung zu haben.
Sehr einfach und bequem kann der Interessent im Internet einen umfangreichen
Versicherungsvergleich von zu Hause durchführen und eventuell beim
günstigsten Anbieter gleich den Antrag stellen.
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