Die eigene Arbeitsleistung des Bauherrn, seiner Freunde und Angehörigen wird nicht als Eigenkapitalersatz angesehen. Die Bereiche der Eigenleistungen müssen in Materialkosten und Muskelhypothek getrennt werden. Die Materialkosten werden mitfinanziert, sie werden dem Darlehensnehmer gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Die Eigenleistung oder auchVerwandschaftshilfe genannt kann kein Eigenkapital ersetzen. Sie kann lediglich die Kaufkosten des Objektes gegenüber dem Bauträger oder Bauunternehmer senken, da weniger
Eigenkapital
Kapital, das aus Eigenmitteln
aufgebracht wird. Zum
Eigenkapital zählen Geldmittel, wie zum Beispiel Bargeld,
Bankguthaben und
Bausparguthaben. Selbsthilfe, wie zum Beispiel selbst erbrachte
Arbeitsleistungen des Bauherrn und der Wert des eigenen
Grundstücks zählen
nicht dazu. Bei der Baufinanzierung
sollte im Regelfall mindestens
30 % Eigenkapital vorhanden sein, bei jungen gutverdienenden Ehepaaren
mit
einem auf lange Sicht sicheren Einkommen können ist auch eine
Baufinanzierung
ohne Eigenkapital möglich. Das Eigenkapital sollte in der
Regel vor
Darlehensinanspruchnahme eingesetzt werden.
Finanzielle Belastbarkeit
Sie hängt insbesondere vom laufenden Einkommen ab. Eine Gegenüberstellung der regelmäßigen
Einnahmen einerseits und der Ausgaben für die Lebensführung andererseits zeigt, welche Belastung der
Kreditnehmer auf Dauer tragen kann. Als Kosten für den Lebensunterhalt setzen die Kreditinstitute dabei häufig nach
Familiengröße gestaffelte Pauschalbeträge an.
Was nach Abzug der Pauschale von den laufenden Einnahmen
übrig bleibt, steht für
die Baufinanzierung zur Verfügung. Aus diesem Betrag
lässt sich dann
unter Berücksichtigung des aktuellen Zinsniveaus die
hinsichtlich der Belastbarkeit
maximal mögliche Kreditsumme ermitteln.
Risikolebensversicherung
Lebensversicherung für den Todesfall mit zeitlich begrenzter Versicherungsdauer. Die Risikolebensversicherung dient vor allem zur Absicherung von Hypotheken- und Bauspardarlehen. Passt sich die Versicherungssumme der Restschuld mit fallenden Beträgen an, spricht man auch von Restschuldversicherung. Im Falle des Todes wird dann die Restschuld durch die Versicherungssumme getilgt. Zu beachten ist dabei, dass die Bank bei Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Dieser Betrag sollte in die Versicherungssumme mit einfließen.