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Baufinanzierung

Begriffe bei der Baufinanzierung

Eigenleistung

Die eigene Arbeitsleistung des Bauherrn, seiner Freunde und Angehörigen wird nicht als Eigenkapitalersatz angesehen. Die Bereiche der Eigenleistungen müssen in Materialkosten und Muskelhypothek getrennt werden. Die Materialkosten werden mitfinanziert, sie werden dem Darlehensnehmer gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Die Eigenleistung oder auch Verwandschaftshilfe genannt kann kein Eigenkapital ersetzen. Sie kann lediglich die Kaufkosten des Objektes gegenüber dem Bauträger oder Bauunternehmer senken, da weniger Gewerke in Auftrag gegeben werden müssen. Die Eigenleistungen bei der Immobilienfinanzierung sollten insgesamt  10% der Baukosten nicht übersteigen, wobei die Materialkosten mindestens 50% hiervon einnehmen sollten. Aber Vorsicht viele Bauherren überschätzen die eigene Leistung, wenn Sie nicht rechtzeitig fertig werden, können teure Nachfolgeaufträge fällig werden.

Eigenkapital

Kapital, das aus Eigenmitteln aufgebracht wird. Zum Eigenkapital zählen Geldmittel, wie zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben und Bausparguthaben. Selbsthilfe, wie zum Beispiel selbst erbrachte Arbeitsleistungen des Bauherrn und der Wert des eigenen Grundstücks zählen nicht dazu. Bei der Baufinanzierung sollte im Regelfall mindestens 30 % Eigenkapital vorhanden sein, bei jungen gutverdienenden Ehepaaren mit einem auf lange Sicht sicheren Einkommen können ist auch eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital möglich. Das Eigenkapital sollte in der Regel vor Darlehensinanspruchnahme eingesetzt werden. 

Finanzielle Belastbarkeit 

Sie hängt insbesondere vom laufenden Einkommen ab. Eine Gegenüberstellung der regelmäßigen Einnahmen einerseits und der Ausgaben für die Lebensführung andererseits zeigt, welche Belastung der Kreditnehmer auf Dauer tragen kann. Als Kosten für den Lebensunterhalt setzen die Kreditinstitute dabei häufig nach Familiengröße gestaffelte Pauschalbeträge an. Was nach Abzug der Pauschale von den laufenden Einnahmen übrig bleibt, steht für die Baufinanzierung zur Verfügung. Aus diesem Betrag lässt sich dann unter Berücksichtigung des aktuellen Zinsniveaus die hinsichtlich der Belastbarkeit maximal mögliche Kreditsumme ermitteln.

Risikolebensversicherung

Lebensversicherung für den Todesfall mit zeitlich begrenzter Versicherungsdauer. Die Risikolebensversicherung dient vor allem zur Absicherung von Hypotheken- und Bauspardarlehen. Passt sich die Versicherungssumme der Restschuld mit fallenden Beträgen an, spricht man auch von Restschuldversicherung. Im Falle des Todes wird dann die Restschuld durch die Versicherungssumme getilgt. Zu beachten ist dabei, dass die Bank bei Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Dieser Betrag sollte in die Versicherungssumme mit einfließen.